Grundleistungen
Laut Teilungserklärung gehört entsprechend der Konzeption der Wohnanlage zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Anlage eine Grundbetreuung durch den Betreiber der Versorgungseinheit des Hauses.
Die Kosten für die Grundbetreuung betragen 100,00 € / 120,00 € bei Eheleuten monatlich.
Die Dienstleistungen der Grundbetreuung sind ein Pauschalangebot und können von allen Mietern oder Eigentümern in Anspruch genommen werden. Das Dienstleistungsentgelt verändert sich durch die mehr oder weniger hohe Inanspruchnahme nicht.
Das Grundbetreuung ist Bestandteil des „Betreuten Wohnens“ und somit fest mit den Wohnungen und Appartements verbunden.