Grundleistungen

Laut Teilungserklärung gehört entsprechend der Konzeption der Wohnanlage zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Anlage eine Grundbetreuung durch den Betreiber der Versorgungseinheit des Hauses.

Die Kosten für die Grundbetreuung betragen 100,00 € / 120,00 € bei Eheleuten monatlich.

Die Dienstleistungen der Grundbetreuung sind ein Pauschalangebot und können von allen Mietern oder Eigentümern in Anspruch genommen werden. Das Dienstleistungsentgelt verändert sich durch die mehr oder weniger hohe Inanspruchnahme nicht.

Das Grundbetreuung ist Bestandteil des „Betreuten Wohnens“ und somit fest mit den Wohnungen und Appartements verbunden.

Komponenten der Grundleistung

  • Notrufbereitschaft rund um die Uhr und 7 Tage die Woche durch den Pflegestützpunkt im Haus

  • Hilfestellung bei Behördenangelegenheiten

  • Ansprechpartner für die individuellen Probleme der Bewohner

  • Organisation und ggf. Vermittlung von ergänzenden Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege (im Haus), Einkaufsdienst, Wäscheservice, Besorgung von Medikamenten

  • Fachliche Beratung und Unterstützung in Fragen der Wohnraumanpassung im Falle spezieller oder gesundheitlicher Probleme

  • Regelmäßige kulturelle und gesellige Veranstaltungen

  • Feste zu allen Jahreszeiten; evangelische und katholische Andachten

  • Gymnastikgruppe, Vorträge, Konzerte

  • Persönliche Hausmeisterleistungen (ohne Sachkosten)

Veranstaltungen