Gastaufenthalt

Das Haus Deul bietet Ihnen verschiedene Wohnmöglichkeiten für Ihren Gastaufenthalt mit hotelähnlichem Charakter an.

Die Einzimmer-Appartements sind gemütlich eingerichtet, verfügen über ein Telefon, TV, Balkon und haben ein Bad / Toilette zur Verfügung.

Im Erdgeschoß des neuen Hauses befindet sich eine Großwohnung für Wohngemeinschaften bis 4 Personen. Sie verfügt über ein großes, gemütlich eingerichtetes gemeinschaftliches Ess- und Wohnzimmer mit Balkon, Telefon, TV sowie ein behindertengerechtes Bad. Die Schlafräume sind Einzelzimmer und haben seine separate Toilette.

Eine voll eingerichtete Zwei-Zimmerwohnung für ein bis zwei Personen kann ebenfalls zum Probe-Wohnen gemietet werden.

Auch als Gast können Sie die gewünschte Versorgung individuell zusammenstellen – von Teilversorgung bis zur Vollpension ergänzt durch Pflege.
Jedem Gast stehen alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Aufenthaltsraum, Gartenanlage, Speiseraum, Pflegebad zur Mitbenutzung zur Verfügung. Ebenso steht die Teilnahme an allen Gemeinschaftsangeboten zur Freizeitgestaltung offen. Die Sauna sowie das Solarium und die Whirlwanne kann gegen einen Unkostenbeitrag benutzt werden.

Informationen zum Gastaufenthalt im Haus Deul

Im Rahmen des Service-Wohnens bieten wir an:

Gastaufenthalt – um das Haus kennenzulernen
Gastaufenthalt – von Besuchern der Bewohner im Haus Deul
Gastaufenthalt – während des Urlaubes Ihrer Angehörigen
Gastaufenthalt – zur Rekonvaleszenz
Gastaufenthalt – bei Verhinderung der Pflegeperson (Krankenhausaufenthalt, Urlaub usw.)
mit pflegerischer Unterstützung durch den Pflege- und Betreuungsdienst


Sie können

  • sich selbst versorgen oder Ihre Betreuung selbst organisieren
  • sich nach Wunsch seniorengerechte Mahlzeiten, auch Diät oder mundgerechte Zubereitung, im Speiseraum oder in der Wohnung servieren lassen
  • hauswirtschaftliche Betreuung, zum Beispiel Reinigung und Versorgung mit Wäsche, inklusive Handtücher und Waschlappen, erhalten
  • für die Leibwäsche die Münzwaschmaschinen und Trockner selbst benutzen
  • oder in der Hauswäschrei waschen lassen
  • pflegerische Unterstützung durch qualifiziertes Personal im Rahmen der Grundpflege und Behandlungspflege mit unserem Ambulanten Dienst vereinbaren

Die Pflege erfolgt nach den Richtlinien und Qualitätsvorgaben der Pflegeversicherung. Diese kann nach Verordnung des Arztes oder Sachleistung der Pflegeversicherung mit den Kranken- und Pflegekassen oder Privat abgerechnet werden.

Bei Pflege wegen Verhinderung der Pflegeperson durch Urlaub oder Krankheit klären Sie bitte vor Ihrem Aufenthalt die Kostenübernahme mit Ihrer Pflegekasse ab.

Die Erstattung erfolgt über den Anspruch auf Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen.

Bei Inanspruchnahme von Einzelleistungen gilt die allgemeine Preisliste für Wahlleistungen.